Aufsichtsbehörden

Die Schweizer Gesetzgebung im Bereich der Verarbeitung und des Handels von Edelmetallen gehört zu den strengsten der Welt.

Auf Bundesebene unterliegen die Raffinerien einer doppelten Aufsicht:

  • Die der Eidgenössischen Zollverwaltung angegliederte Edelmetallkontrolle (EMK) ist die für die Anwendung der geltenden Vorschriften zuständige Stelle (Edelmetallkontrollgesetz vom 20. Juni 1933). Sie ist für die Kontrolle der Legierungsbezeichnung, die amtliche Punzierung und den grenzüberschreitenden Verkehr zuständig.

  • Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) nahm die Aufsicht der Handelsprüfer als dem Geldwäschereigesetz (GwG) unterstellte Finanzintermediäre bis zum 31.12.2019 wahr.

  • In naher Zukunft wird das EMK mit der Aufgabe betraut, das Geldwäschereigesetz (GwG) zu überwachen – bis zu einer Entscheidung über die Anwendung des GwG die für 2022 erwartet wird.

Jeder begründete Verdacht auf Geldwäscherei muss unverzüglich den zuständigen Behörden (MROS) und der Edelmetallkontrolle gemeldet werden. Wenn Verstösse festgestellt werden, obliegt es diesen Behörden, entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

Nächste Etappen:

  • Seit dem 1.1.2020 sind die Handelsprüfer als Finanzintermediäre dem FINIG unterstellt und unterstehen der Aufsicht durch eine SRO, bis zur Beaufsichtigung durch das EMK.

  • 1. Januar 2021

    Die Eidgenössische Oberzolldirektion hat bei der Weltzollorganisation (WZO) den Antrag gestellt, eine Unterscheidung zwischen den verschiedenen Arten von Gold in Rohformen unter der Tarifunterposition 7108.12 zu schaffen, um zwischen Minengold, Bankgold (LBMA) und Gold in anderen Formen zu unterscheiden. Diese Änderung wird international frühestens im Jahr 2027 erwartet.

    Die ASFCMP setzt sich seit vielen Jahren für eine grössere Transparenz bei den verschiedenen Goldarten ein, die unter die Unterposition 7108.12 fallen. Die Vereinigung hat erreicht, dass dieser Tarif ab dem 1. Januar 2021 entsprechend dem bei der WZO gestellten Antrag geändert und angewendet wird.

  • 2022

    Die Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) wird eine zentralisierte Überwachung der Handelsprüfer durch das Zentralamt für Edelmetallkontrolle ermöglichen. Die ASFCMP setzt sich seit vielen Jahren für mehr Transparenz und Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette ein und unterbreitete den Bundesbehörden in diesem Zusammenhang ein Referenzdokument, das eine strategische Vision für die Entwicklung des Zentralamtes vorschlägt, um eine Rundumüberwachung der Handelsprüfer in Bezug auf die Lieferkette, die Menschenrechte und die Umwelt aufzubauen.

Die Mitglieder verpflichten sich, die Richtlinien der Dachverbände zu respektieren auf Schweizer und internationaler Ebene:

  • Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit (VSoTr)

  • OECD-Richtlinien für die verantwortungsvolle Beschaffung von Materialien aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten.

  • Richtlinien der London Bullion Market Association (LBMA) – The Global Authority for Precious Metals für eine verantwortungsvolle Lieferkette.

  • Richtlinien des Responsible Jewellery Council (RJC) in Bezug auf die Lieferkette (COC) und den Verhaltenskodex (COP).

Für die ASFCMP stellt die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette ein Schlüsselelement des Compliance-Systems dar. Mitglieder, die nicht in der Lage sind, die genaue Herkunft von Gold zu garantieren, müssen auf solches Gold verzichten. Im Zweifelsfall empfiehlt die ASFCMP ihren Mitgliedern, aus reiner Vorsichtsmassnahme ebenfalls darauf zu verzichten.