Das Bundesgericht lehnt die Klage der GfbV ab und bestätigt die Anwendung des Steuergeheimnisses
ASFCMP für mehr Transparenz und einen konstruktiven Dialog mit NGOs
- Die Organisation verpflichtet sich, ihre Bemühungen zur Gewährleistung einer transparenten, nachhaltigen und ethischen Lieferkette fortzusetzen.
- In diesem Zusammenhang setzt sie sich für eine Stärkung der Rolle des Zentralamts für Edelmetallkontrolle ein
Neuenburg, 15. November 2023 – Obwohl sie nicht Partei des Verfahrens ist, begrüsst die Schweizerische Vereinigung Edelmetallfabrikanten und Händler
(ASFCMP) die Entscheidung des Bundesgerichts, die öffentliche Bekanntgabe von Daten, die unter das Geschäftsgeheimnis fallen, nicht zuzulassen. Während diese Entscheidung einen wesentlichen Grundsatz der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft bewahrt, bekräftigt die ASFCMP ihr Engagement für die Gewährleistung einer transparenten und nachhaltigen Lieferkette, die die Menschenrechte und die Umwelt voll und ganz respektiert. Die ASFCMP hat seit mehreren Jahren deutlich gemacht, dass Gold zweifelhafter Herkunft keinen Platz in der Schweiz hat und dass im Zweifelsfall jeder die Pflicht hat, davon Abstand zu nehmen.
„Wir stimmen mit den NGOs darin überein, dass mehr Transparenz notwendig ist, um die Rückverfolgbarkeit und Integrität von Gold zu verbessern, aber wir sind unterschiedlicher Meinung darüber, wie dies geschehen soll. Anstelle einer öffentlichen Offenlegung von Daten, die unter das Geschäftsgeheimnis fallen, setzt sich die ASFCMP seit mehreren Jahren für eine Stärkung der Rolle des Zentralamts für Edelmetallkontrolle ein, das in der Schweiz die Überwachung des Sektors, einschliesslich der Fragen der Rückverfolgbarkeit und der Produktintegrität, sicherstellt. Wir sind der Ansicht, dass dies um Fragen der Transparenz und der Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards ergänzt werden muss. Dies bedeutet auch eine Verschärfung der Sanktionen, die im Falle von Verstössen verhängt werden können“, erklärt Christophe Wild, Präsident des repräsentativen Verbands der Schweizer Edelmetallindustrie ASFCMP.
Die ASFCMP möchte darauf hinweisen, dass das Zentralamt für Edelmetallkontrolle bereits Zugang zu allen Daten hat, die unter das Geschäftsgeheimnis fallen und dass es die betroffenen Unternehmen überwacht.
„Wir möchten daher einen respektvollen Dialog und eine konstruktive Zusammenarbeit mit den NGOs, wie auch mit allen Akteuren der Lieferkette und den zuständigen Behörden fortsetzen und ausbauen. Dafür setzen wir uns seit mehreren Jahren ein und sind uns durchaus bewusst, dass es noch Spielraum für Verbesserungen gibt. Die Schweiz will als Platz der Edelmetallveredler Vorbild sein und der ASFCMP leistet dazu einen kontinuierlichen Beitrag“,schloss Christoph Wild.
Über das Urteil des Bundesgerichts
Im Februar 2018 hatte die Gesellschaft für bedrohte Völker ein Gesuch eingereicht, das darauf abzielte, dass das Eidgenössische Finanzdepartement EFD (nunmehr das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG) die vollständigen Goldimportstatistiken zu bestimmten Schweizer Importunternehmen übermittelt. Die vom EFD erbetenen Informationen enthielten die Namen der betroffenen Unternehmen und ihrer Kunden sowie die von jedem Unternehmen importierten Goldmengen für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017. Auf Beschwerde hin hatte das Bundesverwaltungsgericht mit Entscheid vom 16. März 2022 den betroffenen Unternehmen Recht gegeben und das Zugangsgesuch der Gesellschaft für bedrohte Völker abgewiesen.
Über die ASFCMP – Die 1978 gegründete Schweizerische Vereinigung Edelmetallfabrikanten und Händler (ASFCMP) vereint 14 Unternehmen, die in der Verarbeitung und im Handel von Edelmetallen tätig sind. Die Schweizer Veredelungsindustrie hält sich an die Richtlinien der London Bullion Market Association als wichtigste Autorität in diesem Sektor sowie an die OECD-Richtlinien für die verantwortungsvolle Beschaffung von Materialien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Auf Bundesebene unterliegen die Unternehmen dieses Sektors dem Geldwäschegesetz (GwG) und dem Zentralamt für Edelmetallkontrolle, das dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) angegliedert ist.
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